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Honorar und Erstattung

Kosten und Krankenkassen

Wir sind eine Heilpraktiker-Praxis, die Osteopathie anbietet. Dadurch rechnen wir nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Rechnung mit Behandlungsziffern
Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Diagnose und Behandlungsziffern, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.

Was Ihre Kasse übernimmt

Drei Fälle sind zu unterscheiden. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Krankenkasse, was für Sie gilt — so vermeiden Sie spätere Unklarheiten.
Privat

Privatkassen und Zusatzkassen

Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen anteilig oder sogar zu 100 Prozent — abhängig von Ihrem persönlichen Vertrag. Mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen läuft es genauso.
Gesetzlich mit Zuschuss

Kassen, die bezuschussen

Seit 2012 übernehmen immer mehr gesetzliche Kassen die Kosten anteilig. Meist ist dafür ein Empfehlungsschreiben oder ein Privatrezept eines Arztes nötig. Unsere Praxis erfüllt die Kriterien der Kassen — Ausbildung und Verbandszugehörigkeit.
Gesetzlich ohne Zuschuss

Kassen, die nicht bezuschussen

Einige gesetzliche Kassen beteiligen sich noch nicht. Dann tragen Sie die Kosten selbst. Bei den Kassen ist gerade viel im Wandel — es lohnt sich, immer wieder nachzufragen.

Bezahlweise

Die bevorzugte Zahlungsmethode ist derzeit die Überweisung. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Als therapeutische Tätigkeit ist unsere Praxis gemäß § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die als Heilpraktiker, Physiotherapeut oder in einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden, sind umsatzsteuerfrei.

Zahlt meine Kasse?

Aktuelle Krankenkassenlisten und Suchfunktionen finden Sie bei diesen Stellen:
  • Osteokompass — Wegweiser für Osteopathen und Patienten
  • osteopathie-krankenkasse.de — Kostenübernahme
  • krankenkassen.de — Höhe der Leistungen für Osteopathie
  • VOD — Verband der Osteopathen Deutschland e. V.
  • BVO — Bundesverband Osteopathie e. V.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt.

Noch Fragen zur Abrechnung?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir klären offene Punkte gerne vor Ihrem ersten Termin.